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Berufsunfähigkeit geht uns alle an?!Durch die Berufsunfähigkeit kann man schnell in wirtschalftliche Not geraten. Den Job wegen einer Krankheit aufgeben müssen – wer denkt mit 30 denn schon daran?
Änderungen durch den Gesetzgeber: Für Personen, die nach 1961 geboren sind, wurde die staatliche Berufsunfähigkeits-Rente durch eine bloße Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die vor dem Stichtag Geborenen erhalten statt der bisherigen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente nur noch eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente. Sie wird grundsätzlich nur befristet zuerkannt und richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die ein Antragsteller täglich noch arbeiten kann – unabhängig von seiner bisherigen beruflichen Stellung. Muss beispielsweise ein Ingenieur krankheitsbedingt seine Tätigkeit aufgeben, kann ihm obendrein zugemutet werden, auch als Parkwächter zu arbeiten. Kann er noch einen halben Tag arbeiten, erhält er dafür die halbe Erwerbsminderungsrente. Für die täglichen Bedürfnisse des Lebens reicht das künftig wohl kaum noch aus. Was kann ich absichern? Private Berufsunfähigkeits-Versicherungen zahlen – zusätzlich zu Sozialrenten und anderen Versorgungsbezügen – eine monatliche Rente, wenn der (Teil-)Invalide wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann. Die Versicherungen springen in der Regel ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent ein. Als berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben und auch nach entsprechender Umschulung keinen vergleichbaren Job mehr finden kann. Ein Einkommensverlust von 30 Prozent kann zumutbar sein. 20 bis 25 Gesellschaften bieten die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit als eigenständige
Police an. Die Beiträge weichen um mehr als 100 Prozent voneinander ab. Noch krasser –
und gefährlicher – sind die Differenzen bei den Leistungen. Vereinbaren
Sie noch heute einen Termin mit Ihrem persönlichen BU-Berater. |
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