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Krankenversicherung kostenlos vergleichen

Sie wollen in eine private Krankenkasse wechseln, sind sich aber nicht sicher, weil Sie noch ein paar Informationen brauchen? Kein Problem, auf unserem Portal geben wir zu den am häufig gestelltesten Fragen Auskunft und Hilfen zum kostenlosen Vergleich der Krankeversicherung. Die Angaben sind ohne Gewähr und sind als Basisinformationen zu sehen.

Wenn ich eine Familie habe, ist diese in der PKV mitversichert oder ist das teurer, als in der GKV?

Nicht unbedingt, das hängt von den persönlichen Wünschen und Verhältnissen ab. Als Beispiel: Wenn ein Mann (32 Jahre) seine 29-jährige Frau und die  beiden Kinder mitversichert, so sind die Beiträge genauso hoch, wie in der Gesetzlichen.

Was muss ich im Rentenalter für eine PKV bezahlen?

Durch den Wegfall der Tagegeldversicherung und der gesetzlichen Alterungsrückstellung reduziert sich bei einem Rentner die zu zahlende Prämie um 20 Prozent. Jedoch erhält man als Arbeitnehmer dann zur Rente eine Bezuschussung in Höhe von 7,45 Prozent  auf Basis der Rente.
Ein Beispiel: Wer 2000 Euro Altersrente bekommt, hat Anrecht auf einen Zuschuss in Höhe von 149 Euro, was diesen 7,45 Prozent entspricht.

Steigt der Beitrag mit dem Alter in einer PKV?

Gemäß Paragraph 8 a VVG darf der Beitrag wegen Alter oder Krankheit nicht angehoben werden. Es kann nur dann zu steigenden Beiträgen kommen, wenn sich die Kosten im Gesundheitswesen erhöhen. Davon sind jedoch PKV und GKV in gleicher Weise betroffen. Während es dann in der GKV zu Streichungen der Leistungen kommen kann, sind diese in der PKV gesetzlich verankert.      

Wie hoch ist ungefähr die Prämie als Rentner in einer PKV?

Das hängt von den unterschiedlichsten Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierfür ist ein Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler von Nöten. Dieser sucht gemeinsam mit dem Kunden aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften diese heraus, die auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden am besten im Preisleistungs-Verhältnis zugeschnitten ist.
Geht man jedoch von einer durchschnittlichen Prämie von 500 Euro aus, bedeutet dies, durch die Zuzahlung des Zuschusses in Höhe von 7, 45 Prozent hat der Kunde eine Eigenleistung in Höhe von 351 Euro.

Zahle ich als Rentner in einer PKV mehr, als in einer Gesetzlichen?

Das hängt von den Einkünften des Rentners ab, jedoch ist man häufig in der PKV günstiger dran.
Als Beispiel, es besteht eine Grundrente von 2000 Euro
Dazu kommen weitere Einkünfte:
500 Euro Vermietungen
200 Euro Aktiengewinne
800 Euro Lebensversicherung (anteilig, wird diese  berechnet)   
500 Euro aus Rentenversicherung
Gesamteinkünfte: 4000 Euro monatlich
Daraus ergibt sich eine Krankenversicherungsprämie von 449 Euro in einer GKV. Verglichen mit dem Beispiel oben ist das eine monatliche Ersparnis von fast 100 Euro!

Kann ich in eine GKV zurück wechseln?

Dies ist dann möglich, wenn das jährliche Einkommen unter 48.150 Euro sinkt. Wer vor 2002 bereits in einer PKV versichert war, bei dem liegt dieser Höchstbetrag bei 43.200 Euro. Ansonsten ist die Kündigung einer PKV nicht möglich, außer es liegen wichtige Gründe vor, wenn beispielsweise Beiträge nicht bezahlt werden. 

Vorteile der PKV:

1) Der Versicherte profitiert von Prämienzahlungen

Durch die gesetzlich festgelegte Überzins- und Überschussverwendung profitiert jeder Versicherte von den angelegten Prämien. So zahlen jüngere Beitragszahler schon für die die  heute schon alten Versicherten zugute kommt. Der Betrag gem. §12a (3) VAG dient der Abmilderung von Beitragserhöhungen und wird in den Aufwendungen für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung verbucht.

§ 12a (3) VAG:
"Der Teil der nach Absatz 1 ermittelten Zinserträge, der nach Abzug der nach Absatz 2 verwendeten Beträge verbleibt, ist für die Versicherten, die am Bilanzstichtag das 65. Lebensjahr vollendet haben, für eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden. Bis zum Bilanzstichtag, der auf den 1. Januar 2010 folgt, dürfen abweichend von Satz 1 25 vom Hundert auch für Versicherte verwendet werden, die das 55. Lebensjahr jedoch noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Prämienermäßigung gemäß Satz 1 kann insoweit beschränkt werden, dass die Prämie des Versicherten nicht unter die des ursprünglichen Eintrittsalters sinkt; der nicht verbrauchte Teil der Gutschrift ist dann zusätzlich gemäß Absatz 2 gutzuschreiben."

2) Bonusprogramm

Wer keine Leistung in Anspruch nimmt kann oft mit einer Rückzahlung (Bonus) rechnen.
Manche Versicherer zahlen bereits nach einem Jahr 6 Monatsbeiträge zurück.
Es  gibt auch Modelle einiger Krankenversicherer, in denen leistungsfrei gebliebenen Kunden dauerhaft Beitragsersparnisse (zum Beispiel von 3% des letzten Beitrags) angerechnet werden. Im Gegensatz zur Barausschüttung werden die Beiträge nicht ausgezahlt, sondern werden, wie Einmalbeiträge, verrechnet.

3) Die privaten  Versicherer legen für das Rentenalter Geld zurück (Deckungsrückstellung)

Die größte Passivposition in der Bilanz eines Krankenversicherers. Sie dient der Bezahlung zukünftiger Ansprüche des Versicherten. Die Deckungsrückstellung muss mit dem Rechnungszins von 3,5 % verzinst werden und ist versicherungsmathematisch so kalkuliert, dass , unter der Annahme, dass es keine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gibt, der Beitrag eines 30 jährigen Mannes heute und in der Zukunft konstant bleibt (bis zu seinem Tode). Anders als in der Gesetzlichen, denn dort ist per Gesetzt das Umlageverfahren vorgeschrieben.
Diese in der GKV praktizierte Finanzierungsverfahren beihaltet eben keinen Aufbau eines Kapitalstocks. In Zeiten alternder Gesellschaften ist dieses Verfahren problematisch, da immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfänger finanzieren müssen.
Z. Z. bezahlen 100 Arbeitnehmer 43 Rentner, 2030 werden auf 100 Arbeitnehmer 81 Rentner  kommen (Quelle: FOCUS 22-2001), na dann viel Spaß!

4) Die PKV versucht Behandlungskosten zu senken (Diseasemanagement)

Krankenversicherer haben ein Interesse an einer reibungslosen, effektiven und kostengünstigen Abwicklung der medizinischen Leistungserbringung. Daher versuchen sie zunehmend, den Behandlungsprozess einer kostspieligen oder schweren Krankheit zu beeinflussen. Oft sind das Interesse von Versichertem und Krankenversicherung identisch, es kann hier aber auch zu Interessenkonflikten kommen, wenn der Versicherte das Maximum an ärtzlicher Leistung bekommen möchte und der Versicherer ihm "nur" das zugesteht, was ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis verspricht.

5) Die Pflegversicherung (PVN) der PKV ist oft 50 % billiger als in der Gesetzlichen

Die PVN ist der 1995 eingeführter fünfter Zweig der Sozialversicherung, der im 11. Buch des SGB geregelt ist. Es gilt das Prinzip: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Dies bedeutet: Wer privat vollversichert ist, muss sich privat pflegpflichtversichern. Das muss man jedoch nicht bei demselben Versicherer tun, bei dem man krankenversichert ist. Beiträge und Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich am Pendant für GKV-Versicherte, der Sozialen Pflegeversicherung.

6) Die PKV orientiert sich bei der Prämienberechnung nicht am Einkommen,
sondern am Risiko der zu versichernden Person.

Klar ist, dass ein 60 jähriger Mann kurzfristig mehr Geld kostet als ein 30 jähriger Mann.
Dies wird auch nach Geschlecht unterschieden. Weiterhin fließen in der Krankenversicherung bei der  Prämienkalkulation eine Reihe von fundamentalen Parametern mit ein, die sogenannten Rechnungsgrundlagen. Dazu zählen Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeit, Kopfschäden, Sicherheitszuschlag, sonstige Zuschläge sowie Rechnungszins.

7) Durch Tarifauswahl kann ich meine Prämie selbst bestimmen. Beispiel:
Eigenbeteiligung/Selbstbehalte

Selbstbehalte senken die Schadenregulierungskosten des Versicherers, weil er kleinere Rechnungen unterhalb des Selbstbehalts nicht mehr bearbeiten und erstatten muss. Oft ist die Bestandsstruktur von einem Tarif mit hohen Selbstbehalten deutlich besser als die von einem ohne Selbstbehalt: nur wer gesund ist oder sich zumindest so fühlt, nimmt für den Krankheitsfall höhere eigene Zuzahlungen in Kauf. Außerdem reduzieren Selbstbehalte die Beitragslast des Kunden. Ob es sich lohnt, in einen Tarif mit hohem Selbstbehalt zu wechseln, hängt von verschiedenen Faktoren ab: ist die Beitragsersparnis durch den Selbstbehalt größer als der Selbstbehalt, den man vermutlich auslegen muss, so ist ein Wechsel zu empfehlen. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass ein Angestellter den Beitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert bekommt, den Selbstbehalt dagegen alleine tragen muss.

8) Zusätzliche Sicherheit für Rentner: der Standardtarif

Seit 1994 gesetzlich im § 275 (2a) SGB V als Angebot aller privaten Krankenversicherer vorgeschrieben, um älteren Versicherten einen Tarif anzubieten, der sich in Beitragshöhe und Leistungsumfang an den Leistungen der GKV orientiert. Ein Tarif für alle über 65-jährigen Vollversicherten mit 10 Jahren Vorversicherungszeit. Der Standardtarif ist unter bestimmten Umständen auch jüngeren Versicherten zugänglich. Die Nachfrage nach dem Standardtarif ist bescheiden: bis Ende 1999 haben sich in der PKV knapp 1500 Personen im Standardtarif versichert von über 7,5 Mio. Versicherten.

9) Je nach persönlichem Bedarf kann ein individuelles Leistungspaket ausgesucht werden

In der PKV stehen über 50 verschiedene Versicherungen mit weit mehr als 300 Tarifen zu Verfügung. Mit einer professionellen Vergleichssoftware kann man  den für sich idealen Versicherungsschutz ermitteln (ohne Software geht es jedoch eher nicht).
Die Gesetzlichen bieten in der Regel alle die selben Leistungen an, wobei bei genauer Nachfrage auch mal Unterschiede  entdeckt werden können.

Folgende  private Versicherungen stehen zu Auswahl:

Allianz Private
Krankenversicherungs-AG

80291 München

HALLESCHE

Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
70166 Stuttgart

ALTE OLDENBURGER
Krankenversicherung

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Postfach 1363
49362 Vechta

HanseMerkur

Krankenversicherung aG
20354 Hamburg

ARAG Krankenversicherungs-AG

Postfach 86 01 29
81628 München

INTER Krankenversicherung aG

Postfach 10 16 62
68016 Mannheim

AXA Krankenversicherung
Aktiengesellschaft

50592 Köln

Landeskrankenhilfe V.V.a.G.

21332 Lüneburg

Barmenia
Krankenversicherung a.G.

42094 Wuppertal

Mannheimer
Krankenversicherung AG

68127 Mannheim
Telefon: (0621) 457-0
Telefax: (0621) 457-4243
www.mannheimer.de

Bayerische Beamtenkrankenkasse
Aktiengesellschaft

Maximilianstrasse 53
81537 München

MÜNCHENER VEREIN
Krankenversicherung a.G.

80283 München

BBV-Krankenversicherung
Aktiengesellschaft

81732 München

NÜRNBERGER
KRANKENVERSICHERUNG AG

90334 Nürnberg

Central Krankenversicherung AG

50593 Köln

R + V Krankenversicherung AG

65181 Wiesbaden

CONCORDIA Krankenversicherungs-
Aktiengesellschaft

30621 Hannover

SIGNAL-IDUNA
Krankenversicherung a.G.

 

Continentale
Krankenversicherung a.G.

44118 Dortmund

Süddeutsche
Krankenversicherung a.G.

Postfach 19 23
70709 Fellbach

DBV-Winterthur
Krankenversicherung AG

65178 Wiesbaden

UNION KRANKENVERSICHERUNG
AKTIENGESELLSCHAFT

66099 Saarbrücken

Debeka Krankenversicherungsverein
auf Gegenseitigkeit

56058 Koblenz

uniVersa Krankenversicherung a.G.

90333 Nürnberg

DEUTSCHER RING
Krankenversicherungsverein a.G.

20449 Hamburg

VICTORIA Krankenversicherung
Aktiengesellschaft

40198 Düsseldorf

DEVK Krankenversicherungs-
Aktiengesellschaft

50729 Köln

Volksfürsorge Krankenversicherung
Aktiengesellschaft

20084 Hamburg

DKV Deutsche Krankenversicherung
Aktiengesellschaft

50594 Köln

Württembergische Krankenversicherung
Aktiengesellschaft

 

Gothaer Krankenversicherung AG

50598 Köln
Telefon: (0221) 3 08-00
Telefax: (0221) 3 08-103
www.gothaer.de